Staatliche Anti-Antifa gegen Pressefreiheit in München

Nach Anschuldigungen durch Neonazis geht der Staatsschutz gegen einen linken Journalisten vor

Am 2. Juni protestierte eine Gruppe von AntifaschistInnen im Münchner Lokal Waldfrieden gegen ein dort stattfindendes Treffen von NPD-Funktionären und anderer Nazigruppen zur Vorbereitung des Bundestagswahlkampfes. An diesem Treffen nahmen unter anderem der NPD-Bezirksvorsitzende Roland Wuttke und der wegen gefährlicher Körperverletzung  vorbestrafte Führer der „Kameradschaft München“ Norman Bordin teil. Als die AntifaschistInnen unter „Nazis raus“-Rufen das Lokal betraten, kam es zu Handgreiflichkeiten zwischen den NazigegnerInnen und anwesenden Neonazis. Dabei gingen auch zwei Glasscheiben zu Bruch. Die Antifaschisten verließen schon nach sehr kurzer Zeit den „Waldfrieden“ wieder.

Die später eintreffende Polizei nahm im weiteren Umfeld des Lokals elf Personen fest. Die Polizei übernahm danach einfach die Darstellung der Neonazis: So hätten die eindringenden NazigegnerInnen mit Stühlen und Aschenbechern geworfen. Die Darstellung der AntifaschistInnen sieht anders aus: Sie selbst seien kurz nach Betreten der Lokals „Waldfrieden“ mit Reizgas, Stühlen und Wurfgeschossen attackiert worden. Auch genügt der Polizei offenbar die bloße Einordnung als Nazigegner, um auch am anderen Ende der Stadt Festnahmen zu rechtfertigen, und diese dann im Nachhinein in Zusammenhang mit den Ereignissen in Laim zu stellen. So wurden am weitentfernten Ostbahnhof drei weitere Menschen festgenommen.

Nächtliche Polizeirazzia nach Nazidenunziation

Während der Protestaktion befand sich der freie Journalist Nick Brauns im Auftrag der „jungen Welt“ in der Gaststätte „Waldfrieden“, um über dieses Treffen zu berichten und weitere Hintergründe zu recherchieren. Gegenüber der Wirtin hatte er sich durch seinen Presseausweis als Journalist zu erkennen gegeben. Die Wirtin erklärte daraufhin, daß Rechtsextremisten bereits öfter den Nebenraum ihres Lokals gemietet hätten. Die nach der antifaschistischen Protestaktion eintreffende Polizei nahm die Personalien des Journalisten als Zeuge auf, anschließend durfte er gehen.

Doch in derselben Nacht wurde Nick Brauns um 3 Uhr vor seiner Wohnung von bereits seit mehreren Stunden wartenden Polizeibeamten in Zivil festgenommen. Zwangsweise wurde ihm Blut abgenommen. In der Vernehmung durch den Staatsschutz wurde gegen Nick Brauns der Vorwurf erhoben, der Organisator des antifaschistischen Protests in der Gaststätte Waldfrieden gewesen zu sein. „Vereinbarungsgemäß verständigte der Beschuldigte mittels seines Handys gleichgesinnte linksmotivierte Personen ... die daraufhin mit ca. 18 Personen der linken Szene das Lokal teils vermummt stürmten und entsprechend dem zuvor gefaßten gemeinsamen Tatplan mit Stühlen und Aschenbechern nach den Anhängern der rechten Szene warfen“, faßte das Amtsgericht die Anschuldigungen später zusammen. Polizei und Staatsanwaltschaft werten das als schweren Hausfriedensbruch und besonders schweren Landfriedensbruch sowie versuchte gefährliche Körperverletzung. Selbst laut eigener Pressemitteilung stützt sich der Staatsschutz dabei auf die Aussage eines stadtbekannten Rechtsextremisten. Norman Bordin hatte in einem Internetforum des „Nationalen Widerstands“ in der selben Nacht die Aussage veröffentlicht: ,„"Dr." Nikolaus Brauns scheint Drahtzieher dieses Überfalles zu sein“.

Ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluß wurde Nick Brauns Wohnung durchsucht. Angesichts der Tatsache, daß zwischen der Auseinandersetzung im Waldfrieden und der Durchsuchung ca. acht Stunden vergangen waren und somit genug Zeit zur Einholung einer richterlichen Entscheidung bestand, widerspricht das Vorgehen von Staatsschutz und Staatsanwaltschaft einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen. Bei der Durchsuchung wurden nahezu sämtliche Arbeitsmittel des Journalisten beschlagnahmt: PC, Laptop, Mobiltelefon, CDs, Disketten, Terminkalender, Briefe, Zeitungsausschnitte, Notizbücher und weitere schriftliche Aufzeichnungen. In einem rund 1 ½ Wochen später erlassenen Beschluß bestätigte das Amtsgericht die Legitimität der Razzia und der Beschlagnahmung der Arbeitsmitteln.

Rechtsanwalt Michael Sack wies in einer sofortigen Beschwerde unter anderem auf ein jüngst bekannt gewordenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts hin. Demnach widerspricht die Beschlagnahmung des gesamten Datenbestandes eines Betroffenen insbesondere dem durch das Grundgesetz verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt. Ohne näher auf diese Argumentation einzugehen, verwarf das Landgericht München I. diese Beschwerde. Im Hinblick auf den Tatvorwurf – Verdacht des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs – sei die Beschlagnahme auch verhältnismäßig. Jetzt bliebe nur noch die teure Verfassungsbeschwerde.

Strukturermittlung

Zwei Wochen nach der Beschlagnahmung seiner Arbeitsmittel durfte sich Nick Brauns bei der Polizei Kopien von einigen beruflich dringend benötigten Dateien machen lassen. Dabei konnte er ein Schreiben des Staatsschutzes mit Suchbegriffen lesen, nach denen die beschlagnahmten Computer durchsucht werden. Neben Begriffen wie Nazis, NPD und Rechte waren dies linke Organisationen wie die Rote Hilfe, die SDAJ und die Sozialistische Aktion München sowie das Internetportal Indymedia. Vermutungen der Roten Hilfe München, daß es dem Staatsschutz nicht nur um den konkreten Tatvorwurf geht, sondern vor allem um ein Strukturermittlungsverfahren gegen die Münchner Linke wurde so erhärtet. Auch unter den bei Nick Brauns beschlagnahmten Datenträgern waren Disketten mit dem Aufdruck Rote Hilfe, die allerdings Archivalien aus der Geschichte der historischen Roten Hilfe in den 1920er Jahren enthalten. Ob der Staatsschutz jetzt auch Ernst Thälmann und Erich Mühsam in die Strukturermittlung einbezieht, entzieht sich unserer Kenntnis.

Nötigungsverfahren

Rund einen Monat nach dem Zwischenfall im Waldfrieden eröffnete die Polizei ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Nick Brauns wegen des „Verdachts auf Nötigung“.  Die Wirtin der Gaststätte hatte im Polizeiverhör behauptet Brauns habe ihr anläßlich einer Naziweihnachtsfeier im Dezember sowie erneut am 2. Juni mit einer Veröffentlichung der rechtsextremen Aktivitäten in der Presse gedroht. Dies würde die Gaststätte „kaputtmachen“. Allerdings bestreitet Nick Brauns eine derartige Aussage und hat nach eigenen Aussagen auch vor dem 2. Juni weder die Gaststätte Waldfrieden betreten noch mit der Wirtin gesprochen.

Nazidrohungen durch Polizei ermutigt

Nicht auszuschließen sei es nach Einschätzung von Rechtsanwalt Michael Sack, daß auch die an dem Vorfall im Waldfrieden beteiligten Neonazis über ihre Anwälte Akteneinsicht und damit Zugriff auf private Daten und Adreßlisten des Journalisten Nick Brauns bekommen.

Schon seit längerer Zeit veröffentlicht der jetzige bayerische NPD-Vorsitzende Roland Wuttke Steckbriefe bekannter Münchner Antifaschisten auf Flugblättern und im Internet, darunter auch von  Nick Brauns. Nachdem die Polizei in ihrer Presseerklärung Nick Brauns –ohne Namensnennung – als Drahtzieher der antifaschistischen Protestaktion kriminalisierte, ermutigte dies Neonazis bundesweit im Internet zur Hetzjagd auf den Journalisten zu blasen. Auf mindestens sieben rechtsextremen Websites wurden Photos veröffentlicht und in rechtsextremen Internetforen diskutierten Faschisten offen darüber, sich mit Pfefferspray und Schlagstöcken zu bewaffnen und Nick Brauns zu überfallen. Wie ein Beamter der Personenschutzabteilung mitteilte, nehme die Polizei diese Drohungen ernst und würde öfter Streife in der Straße von Nick Brauns fahren.

Berufsverbot durch die Hintertür

Zwar hat Nick Brauns nach zwei Monaten den Laptop zurückerhalten. Doch weiterhin und wohl für lange Zeit beschlagnahmt bleiben Computer, Handy und CD-Roms, Disketten, Notizbücher, Briefe, Zeitungsartikel, Kalender und Adressen. Da „nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen“ dringende Gründe für die Annahme vorhanden seien, „daß die Voraussetzungen für den Verfall oder die Einziehung der Gegenstände vorliegen“, wollte die Polizei die Daten nicht einfach kopieren und anschließend Computer und Laptop zurückgegeben.

Neben dem ideellen Schaden durch die von Polizei und Neonazis betriebene Verleumdung ist für Nick Brauns auch materieller Schaden entstanden. Technische Geräte mußten neu gekauft werden. Auftraggeber konnten Nick Brauns aufgrund des beschlagnahmten Telefons nicht erreichen. Artikel konnten nicht mehr fristgerecht fertiggestellt werden, Termine nicht wahrgenommen werden, Adressen und Telefonnummern nicht mehr aufgefunden werden. Als Journalist ist Nick Brauns darauf angewiesen vertrauliche Informationen zu erhalten. Landen diese umgehend beim Staatsschutz wird er in Zukunft von solchen Informationen abgeschnitten sein. Die pauschale Beschlagnahme aller Aufzeichnungen ist auch in diesem Sinne ein Angriff auf die Pressefreiheit. Faktisch handelt es sich bei dem Vorgehen des Staatsschutzes um ein halbes Berufsverbot durch die Hintertür. Es drängt sich der Eindruck auf, hier soll ein kritischer Journalist zumindest zeitweise mundtot gemacht werden. So hat sich Nick Brauns in der Vergangenheit kritisch mit dem Schutz der Polizei für Naziveranstaltungen oder dem polizeilichen Vorgehen bei Demonstrationen - z.B. aus Anlaß der Sicherheitskonferenz - auseinandergesetzt.

Angriffe auf die Pressefreiheit

„Es ist natürlich fatal, wenn aufgrund der Aussage eines vorbestraften Neonazis ein Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten angestrengt wird – offensichtlich mit dem Ziel, Hintergrundmaterial über linke Strukturen zu sammeln. Das halte ich für einen Eingriff in die journalistische Schaffensfreiheit“, kommentiert Anwalt Michael Sack. Das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft gegen den freien Journalisten Nick Brauns reiht sich ein in ähnlichen Fällen der Beschlagnahme von Computern und Daten wie im Dezember 2003 gegen den Journalisten und Landessprecher der nordrhein-westfälische Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten sowie im Juli 2005 gegen drei Redakteure des Internetportals LabourNet Germany. Unter dem Vorwand angeblicher Straftaten werden umfangreiche Dateien entwendet und Grundlagen der Pressefreiheit damit hintenherum ausgehebelt.

Die Rote Hilfe hat zusammen mit der jungen Welt, dem Pahl-Rugenstein-Verlag, den Münchner Freidenkern und und Organisationen einen Solidaritätsaufruf „Verteidigt die Pressefreiheit – Solidarität mit Dr. Nikolaus Brauns“ veröffentlicht, der mittlerweile von einer Vielzahl Organisationen im In- und Ausland verbreitet wurde. Bei Polizei und Staatsanwaltschaft gingen daraufhin Proteste aus Deutschland, der Türkei und Kurdistan, den Niederlanden, Brasilien und Rußland ein.

 

Rote Hilfe Ortsgruppe München