Nach Anschuldigungen durch Neonazis geht der Staatsschutz gegen einen linken
Journalisten vor
Am 2. Juni protestierte eine Gruppe von AntifaschistInnen im Münchner Lokal
Waldfrieden gegen ein dort stattfindendes Treffen von NPD-Funktionären und
anderer Nazigruppen zur Vorbereitung des Bundestagswahlkampfes. An diesem
Treffen nahmen unter anderem der NPD-Bezirksvorsitzende Roland Wuttke und der
wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte Führer der
„Kameradschaft München“ Norman Bordin teil. Als die AntifaschistInnen unter
„Nazis raus“-Rufen das Lokal betraten, kam es zu Handgreiflichkeiten zwischen
den NazigegnerInnen und anwesenden Neonazis. Dabei gingen auch zwei
Glasscheiben zu Bruch. Die Antifaschisten verließen schon nach sehr kurzer Zeit
den „Waldfrieden“ wieder.
Die später eintreffende Polizei nahm im weiteren Umfeld des Lokals elf
Personen fest. Die Polizei übernahm danach einfach die Darstellung der
Neonazis: So hätten die eindringenden NazigegnerInnen mit Stühlen und
Aschenbechern geworfen. Die Darstellung der AntifaschistInnen sieht anders aus:
Sie selbst seien kurz nach Betreten der Lokals „Waldfrieden“ mit Reizgas,
Stühlen und Wurfgeschossen attackiert worden. Auch genügt der Polizei offenbar
die bloße Einordnung als Nazigegner, um auch am anderen Ende der Stadt
Festnahmen zu rechtfertigen, und diese dann im Nachhinein in Zusammenhang mit
den Ereignissen in Laim zu stellen. So wurden am weitentfernten Ostbahnhof drei
weitere Menschen festgenommen.
Nächtliche Polizeirazzia nach Nazidenunziation
Während der Protestaktion befand sich der freie Journalist Nick Brauns im
Auftrag der „jungen Welt“ in der Gaststätte „Waldfrieden“, um über dieses
Treffen zu berichten und weitere Hintergründe zu recherchieren. Gegenüber der
Wirtin hatte er sich durch seinen Presseausweis als Journalist zu erkennen
gegeben. Die Wirtin erklärte daraufhin, daß Rechtsextremisten bereits öfter den
Nebenraum ihres Lokals gemietet hätten. Die nach der antifaschistischen
Protestaktion eintreffende Polizei nahm die Personalien des Journalisten als
Zeuge auf, anschließend durfte er gehen.
Doch in derselben Nacht wurde Nick Brauns um 3 Uhr vor seiner Wohnung von
bereits seit mehreren Stunden wartenden Polizeibeamten in Zivil festgenommen.
Zwangsweise wurde ihm Blut abgenommen. In der Vernehmung durch den Staatsschutz
wurde gegen Nick Brauns der Vorwurf erhoben, der Organisator des
antifaschistischen Protests in der Gaststätte Waldfrieden gewesen zu sein.
„Vereinbarungsgemäß verständigte der Beschuldigte mittels seines Handys
gleichgesinnte linksmotivierte Personen ... die daraufhin mit ca. 18 Personen
der linken Szene das Lokal teils vermummt stürmten und entsprechend dem zuvor
gefaßten gemeinsamen Tatplan mit Stühlen und Aschenbechern nach den Anhängern
der rechten Szene warfen“, faßte das Amtsgericht die Anschuldigungen später
zusammen. Polizei und Staatsanwaltschaft werten das als schweren
Hausfriedensbruch und besonders schweren Landfriedensbruch sowie versuchte
gefährliche Körperverletzung. Selbst laut eigener Pressemitteilung stützt sich
der Staatsschutz dabei auf die Aussage eines stadtbekannten Rechtsextremisten.
Norman Bordin hatte in einem Internetforum des „Nationalen Widerstands“ in der
selben Nacht die Aussage veröffentlicht: ,„"Dr." Nikolaus Brauns
scheint Drahtzieher dieses Überfalles zu sein“.
Ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluß wurde Nick Brauns Wohnung
durchsucht. Angesichts der Tatsache, daß zwischen der Auseinandersetzung im
Waldfrieden und der Durchsuchung ca. acht Stunden vergangen waren und somit
genug Zeit zur Einholung einer richterlichen Entscheidung bestand, widerspricht
das Vorgehen von Staatsschutz und Staatsanwaltschaft einschlägigen
gerichtlichen Entscheidungen. Bei der Durchsuchung wurden nahezu sämtliche
Arbeitsmittel des Journalisten beschlagnahmt: PC, Laptop, Mobiltelefon, CDs,
Disketten, Terminkalender, Briefe, Zeitungsausschnitte, Notizbücher und weitere
schriftliche Aufzeichnungen. In einem rund 1 ½ Wochen später erlassenen
Beschluß bestätigte das Amtsgericht die Legitimität der Razzia und der
Beschlagnahmung der Arbeitsmitteln.
Rechtsanwalt Michael Sack wies in einer sofortigen Beschwerde unter anderem
auf ein jüngst bekannt gewordenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts hin.
Demnach widerspricht die Beschlagnahmung des gesamten Datenbestandes eines
Betroffenen insbesondere dem durch das Grundgesetz verbürgte Recht auf
informationelle Selbstbestimmung. Auch sei der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit verletzt. Ohne näher auf diese Argumentation einzugehen,
verwarf das Landgericht München I. diese Beschwerde. Im Hinblick auf den
Tatvorwurf – Verdacht des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs – sei
die Beschlagnahme auch verhältnismäßig. Jetzt bliebe nur noch die teure
Verfassungsbeschwerde.
Strukturermittlung
Zwei Wochen nach der Beschlagnahmung seiner Arbeitsmittel durfte sich Nick
Brauns bei der Polizei Kopien von einigen beruflich dringend benötigten Dateien
machen lassen. Dabei konnte er ein Schreiben des Staatsschutzes mit
Suchbegriffen lesen, nach denen die beschlagnahmten Computer durchsucht werden.
Neben Begriffen wie Nazis, NPD und Rechte waren dies linke Organisationen wie
die Rote Hilfe, die SDAJ und die Sozialistische Aktion München sowie das
Internetportal Indymedia. Vermutungen der Roten Hilfe München, daß es dem
Staatsschutz nicht nur um den konkreten Tatvorwurf geht, sondern vor allem um
ein Strukturermittlungsverfahren gegen die Münchner Linke wurde so erhärtet.
Auch unter den bei Nick Brauns beschlagnahmten Datenträgern waren Disketten mit
dem Aufdruck Rote Hilfe, die allerdings Archivalien aus der Geschichte der
historischen Roten Hilfe in den 1920er Jahren enthalten. Ob der Staatsschutz
jetzt auch Ernst Thälmann und Erich Mühsam in die Strukturermittlung
einbezieht, entzieht sich unserer Kenntnis.
Nötigungsverfahren
Rund einen Monat nach dem Zwischenfall im Waldfrieden eröffnete die Polizei
ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Nick Brauns wegen des „Verdachts auf
Nötigung“. Die Wirtin der Gaststätte hatte im Polizeiverhör behauptet
Brauns habe ihr anläßlich einer Naziweihnachtsfeier im Dezember sowie erneut am
2. Juni mit einer Veröffentlichung der rechtsextremen Aktivitäten in der Presse
gedroht. Dies würde die Gaststätte „kaputtmachen“. Allerdings bestreitet Nick
Brauns eine derartige Aussage und hat nach eigenen Aussagen auch vor dem 2.
Juni weder die Gaststätte Waldfrieden betreten noch mit der Wirtin gesprochen.
Nazidrohungen durch Polizei ermutigt
Nicht auszuschließen sei es nach Einschätzung von Rechtsanwalt Michael Sack,
daß auch die an dem Vorfall im Waldfrieden beteiligten Neonazis über ihre
Anwälte Akteneinsicht und damit Zugriff auf private Daten und Adreßlisten des
Journalisten Nick Brauns bekommen.
Schon seit längerer Zeit veröffentlicht der jetzige bayerische
NPD-Vorsitzende Roland Wuttke Steckbriefe bekannter Münchner Antifaschisten auf
Flugblättern und im Internet, darunter auch von Nick Brauns. Nachdem die
Polizei in ihrer Presseerklärung Nick Brauns –ohne Namensnennung – als
Drahtzieher der antifaschistischen Protestaktion kriminalisierte, ermutigte
dies Neonazis bundesweit im Internet zur Hetzjagd auf den Journalisten zu
blasen. Auf mindestens sieben rechtsextremen Websites wurden Photos
veröffentlicht und in rechtsextremen Internetforen diskutierten Faschisten
offen darüber, sich mit Pfefferspray und Schlagstöcken zu bewaffnen und Nick
Brauns zu überfallen. Wie ein Beamter der Personenschutzabteilung mitteilte,
nehme die Polizei diese Drohungen ernst und würde öfter Streife in der Straße
von Nick Brauns fahren.
Berufsverbot durch die Hintertür
Zwar hat Nick Brauns nach zwei Monaten den Laptop zurückerhalten. Doch
weiterhin und wohl für lange Zeit beschlagnahmt bleiben Computer, Handy und
CD-Roms, Disketten, Notizbücher, Briefe, Zeitungsartikel, Kalender und
Adressen. Da „nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen“ dringende Gründe
für die Annahme vorhanden seien, „daß die Voraussetzungen für den Verfall oder
die Einziehung der Gegenstände vorliegen“, wollte die Polizei die Daten nicht
einfach kopieren und anschließend Computer und Laptop zurückgegeben.
Neben dem ideellen Schaden durch die von Polizei und Neonazis betriebene
Verleumdung ist für Nick Brauns auch materieller Schaden entstanden. Technische
Geräte mußten neu gekauft werden. Auftraggeber konnten Nick Brauns aufgrund des
beschlagnahmten Telefons nicht erreichen. Artikel konnten nicht mehr
fristgerecht fertiggestellt werden, Termine nicht wahrgenommen werden, Adressen
und Telefonnummern nicht mehr aufgefunden werden. Als Journalist ist Nick
Brauns darauf angewiesen vertrauliche Informationen zu erhalten. Landen diese
umgehend beim Staatsschutz wird er in Zukunft von solchen Informationen
abgeschnitten sein. Die pauschale Beschlagnahme aller Aufzeichnungen ist auch
in diesem Sinne ein Angriff auf die Pressefreiheit. Faktisch handelt es sich
bei dem Vorgehen des Staatsschutzes um ein halbes Berufsverbot durch die
Hintertür. Es drängt sich der Eindruck auf, hier soll ein kritischer Journalist
zumindest zeitweise mundtot gemacht werden. So hat sich Nick Brauns in der
Vergangenheit kritisch mit dem Schutz der Polizei für Naziveranstaltungen oder
dem polizeilichen Vorgehen bei Demonstrationen - z.B. aus Anlaß der
Sicherheitskonferenz - auseinandergesetzt.
Angriffe auf die Pressefreiheit
„Es ist natürlich fatal, wenn aufgrund der Aussage eines vorbestraften
Neonazis ein Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten angestrengt wird –
offensichtlich mit dem Ziel, Hintergrundmaterial über linke Strukturen zu
sammeln. Das halte ich für einen Eingriff in die journalistische
Schaffensfreiheit“, kommentiert Anwalt Michael Sack. Das Vorgehen von Polizei
und Staatsanwaltschaft gegen den freien Journalisten Nick Brauns reiht sich ein
in ähnlichen Fällen der Beschlagnahme von Computern und Daten wie im Dezember
2003 gegen den Journalisten und Landessprecher der nordrhein-westfälische
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten sowie im
Juli 2005 gegen drei Redakteure des Internetportals LabourNet Germany. Unter
dem Vorwand angeblicher Straftaten werden umfangreiche Dateien entwendet und
Grundlagen der Pressefreiheit damit hintenherum ausgehebelt.
Die Rote Hilfe hat zusammen mit der jungen Welt, dem Pahl-Rugenstein-Verlag, den Münchner Freidenkern und und Organisationen einen Solidaritätsaufruf „Verteidigt die Pressefreiheit – Solidarität mit Dr. Nikolaus Brauns“ veröffentlicht, der mittlerweile von einer Vielzahl Organisationen im In- und Ausland verbreitet wurde. Bei Polizei und Staatsanwaltschaft gingen daraufhin Proteste aus Deutschland, der Türkei und Kurdistan, den Niederlanden, Brasilien und Rußland ein.
Rote Hilfe Ortsgruppe München